Windmesser – Typ VENTUS 01
Bei Bühnen und temporären Überdachungen ab einer Fläche von 75m² oder einer Höhe von mehr als 5 Metern ist es laut Baubuch vorgeschrieben Windmesser anzubringen, da die Betreiber verpflichtet sind, ab einer Windstärke 8 Maßnahmen zur Sicherung der Bauten einzuleiten.